Der blau-gelben Strompreisrabatt kann noch bis 30. September 2023 direkt beim Land Niederösterreich gestellt werden.
Die Höhe des blau-gelben Strompreisrabatts richtet sich nach der Anzahl der im fördergegenständlichen Haushalt mit dem Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (inklusive dem/der Antragsteller/in) zum Stichtag 01. Juli 2022 (Ausnahme: Härtefälle).
Der Antrag kann für alle Haushaltsangehörigen gestellt werden, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz an der Haushaltsadresse hatten.
Zur Vermeidung von Härtefällen können auch folgende Personen bei der Höhe der Förderung berücksichtigt werden, auch wenn diese Person am 01. Juli 2022 (noch) keinen Hauptwohnsitz in NÖ hatte (Härtefallregelung):
- Wenn nach dem 01. Juli 2022 ein Haushalt in NÖ neu gegründet wurde.
- Wenn sich nach dem 01. Juli 2022 durch Geburt eines Kindes der Haushalt vergrößert hat.
- Wenn eine 24h-Betreuungskraft im fördergegenständlichen Haushalt tätig ist, die über einen Nebenwohnsitz an der Adresse verfügt
- Wenn nach dem 01. Juli 2022 eine betreuungsbedürftige Person im fördergegenständlichen Haushalt aufgenommen und mit dem Hauptwohnsitz angemeldet wurde.
Haushaltsgröße | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
durchschnittlicher Verbrauch | 1.927 kWh | 3.095 kWh | 4.255 kWh |
20% Energiespartangente | -385,4kWh | -619 kWh | -851 kWh |
Förderfähiges Stromvolumen | 1.541,6 kWh | 2.476 kWh | 3.404 kWh |
NÖ Strompreisrabatt | € 169,58 | € 272,36 | € 374,44 |
Blau – gelbes Schulstartgeld
Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts.
Voraussetzungen für den Erhalt:
- Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling,
- Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ,
- Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
- Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie.
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen. Volljährige Schüler und volljährige Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten. Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.